Stiftungsrecht wird liberalisiert
Bundesrat setzt Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2006 in Kraft
Mit der Liberalisierung des Stiftungsrechts werden für Wohlhabende Anreize geschaffen, gemeinnützige Aufgaben zu finanzieren. Der Bundesrat hat am 24.08.2005 die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches und des Bundessteuerrechts sowie die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt.
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