Unveränderte Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte
Der Bundesrat hat am 26. Oktober die Höchstzahlen für die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten festgelegt. Sie werden auf dem bisherigen Niveau belassen. Unverändert bleiben bis zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auch die Kontingente von Arbeitsbewilligungen für Personen aus den neuen EU-Staaten.
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