Drogen bei der Polizei geklaut
Freispruch von der Anklage des Diebstahls bestätigt
Wer aus einem Depot der Polizei Drogen in seinen Besitz bringt, die im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellt wurden, kann dafür nicht wegen Diebstahls bestraft werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire