Schwerpunkt-Ausgabe: «IT and Arbitration»
Liebe Leserinnen und Leser
Informationstechnologie (IT) hat sich von einem mit Skepsis betrachteten Fremdwort zu einem nützlichen und oft unerlässlichen Arbeitsmittel entwickelt. Das gilt auch für die Arbeit von Juristen. In Schiedsverfahren kommt IT z.B. in Form von Videokonferenz-Tools immer intensiver zur Anwendung. Die unterdessen recht stark reglementierten und formalisierten Verfahren können dadurch günstiger und rascher erledigt werden.
Prof. Dr. Gabrielle Kaufmann-Kohler und Thomas Schultz, LL.M., veröffentlichen das Ergebnis einer multidisziplinären Studie der Universität Genf. Die Studie wurde geleitet von Nadia Magnenat-Thalmann, Informatik-Professorin und Spezialistin für virtuelle Realität sowie von Prof. Gabrielle Kaufmann Kohler. Die Projektgruppe setzte sich aus Juristen und Informatikern zusammen.
Ihr Beitrag «The Use of Information Technology in Arbitration» gibt eine Einleitung zu den Standard-Technologien, analysiert die wichtigsten rechtlichen Aspekte und orientiert über die aktuell eingesetzten IT-Tools an den wichtigsten Arbitration-Institutionen. Last but not least stellt er Vorlagen für Richtlinien, Standardformulare und Checklisten für die IT-Nutzung zur Verfügung.
Der Download wird je nach Internetanbindung mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen. Der Beitrag umfasst 441 Randziffern, ca. 127 Seiten und ist 3 MB (in der HTML-Druckversion) bzw. 4.22 MB (PDF) schwer.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Leiter Jusletter
Résumé
Information technology (IT) has invaded the legal profession. Very few are those who, today, do not work on a daily basis with electronic communication technologies. And dispute resolution is one of the most rapidly developing fields of IT usage. This special issue thus seeks to chart progress of the use of IT in offline arbitration. This issue is not meant for specific niches of dispute resolution, but for standard procedures. In other words, it is not about online dispute resolution (ODR), but about how various IT solutions may be put to good use in traditional arbitral proceedings. Moreover, it is not meant for particularly computer-literate counsel or arbitrators, but for practitioners with a standard understanding of IT. Hence, its subject matter is centered on a discussion of the more commonplace IT solutions (e.g. e-mails, online filing, case-management websites, videoconferencing), and not of exotically sophisticated and rarely used technologies. This issue is practice oriented, and thus includes practice guidelines and suggests standard forms for the use of IT. It also presents the services currently offered by arbitral institutions, such as NetCase, the ICC´s IT facility that has just become operational. This work is the product of a multi-disciplinary research project carried out at Geneva University Law School and Center for Computer Science (MIRALab), financed by the Swiss National Research Fund. The text in its present form is the draft version of a book, to be published in the course of next year with Kluwer Law International. Hence, any comment or suggestion is welcome.
Résumé
Wer aus einem Depot der Polizei Drogen in seinen Besitz bringt, die im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellt wurden, kann dafür nicht wegen Diebstahls bestraft werden.
Résumé
Im Einspracheverfahren der Sozialversicherung kann der Versicherer einen Entscheid nicht nur zugunsten der Einsprache führenden Person abändern, sondern auch zu deren Ungunsten.
Résumé
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Falle eines Knaben bestätigt, der im Alter von elf Jahren mindestens fünf Mal mit einem knapp acht Jahre alten Mädchen Geschlechtsverkehr hatte.
Résumé
Es bleibt bei 27 Monaten Gefängnis für einen Ustermer Lehrer, der während mehrerer Jahre die jugendliche Babysitterin seiner Kinder sexuell missbraucht hatte (NZZ 5. 2. 04).
Résumé
Die Öffentlichkeit reibt sich die Augen: Vor genau zwei Jahren brach am Eidgenössischen Versicherungsgericht ein bis dahin schwelender Konflikt offen aus.
Résumé
Das Zürcher Verwaltungsgericht muss im Streit um eine Entschädigung wegen materieller Enteignung für das Grundstück «Geissacher» im Norden von Wetzikon über die Bücher.
Résumé
Ab 2008 soll die bisherige AHV-Nummer durch eine neue, völlig anonyme Nummer ersetzt werden. Das heutige Nummernsystem stösst zum einen an seine Grenzen und genügt zum andern den Anforderungen des modernen Datenschutzes nicht. Denn die heutige Nummer enthält persönliche Merkmale der versicherten Person. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft zur Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet, mit der im Übrigen auch die Verwendung der neuen AHV-Nummer im ganzen System der sozialen Sicherheit geregelt wird.
Résumé
Der Bundesrat hat die Botschaft und den Gesetzesentwurf über die Harmonisierung amtlicher Personenregister verabschiedet und dem Parlament weitergeleitet. Ziel der Vorlage sind Vereinfachungen bei der Nutzung von Registerdaten durch die Statistik und beim gesetzlich geregelten Datenaustausch zwischen amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone. Die Vorlage leistet damit auch einen Beitrag zur Entwicklung des E-Government in der Schweiz.
Résumé
Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. November 2005 haben die Kantone Neuenburg und Zürich Pilotversuche mit Vote électronique durchgeführt. Beide Pilotversuche verliefen ohne jegliche Schwierigkeiten.
Résumé
Die provisorische Gerichtsleitung des Bundesverwaltungsgerichts unter Präsident Hans Urech hat an ihrem zweiten Workshop wichtige Personalentscheide getroffen sowie das Geschäfts- und das Informationsreglement verabschiedet.
Résumé
Das deutsche Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.
Résumé
Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um einen Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 9. Juni 2005 (2003-062) zum Thema Ermessenseinschätzung, Ende der Steuerpflicht (Art. 48 und Art. 22 MWSTV).
Jusletter