10. April 2006
10. April 2006
Text
Liebe Leserinnen und Leser
In Jusletter 18. April 2005 hat Thomas Weibel u.a. den ausgleichungsrechtlichen Teil von BGE 131 III 49 kritisch beurteilt. Prof. Dr. Paul Eitel ergänzt die Beurteilung und relativiert die geäusserte Kritik - mit Hinweisen auf ausgleichungs- und herabsetzungsrechtliche Fragestellungen.
Auch der Beitrag von Prof. Dr. iur. Suzette Sandoz handelt von Erbrecht. Sie bespricht BGE 5C.120/2005 vom 1. März 2006 und im Zuge dessen auch BGE 5C.121/2005 vom 6. Februar 2006. Das Bundesgericht hatte sich in beiden Fällen mit Fragen rund um denselben Sachverhalt zu befassen. Strittig war die Ungültigkeitsklage gegen die testamentarische Erbeinsetzung des langjährigen Anwalts einer vermögenden Basler Erblasserin. Das Bundesgericht hielt den als Alleinerben eingesetzten Anwalt für erbunwürdig (BGE 5C.121/2005). In BGE 5C.120/2005 hatte es die Folgen der Erbunwürdigkeit zu beurteilen und wie sich die Erbunwürdigkeit im konkreten Fall auf die Verfügung von Todes wegen auswirkt («A propos de l´ATF 5C.120/2005 du 1er mars 2006»).
Weko-Präsident Prof. Dr. Walter A. Stoffel plädiert in seinem Referat, gehalten an der Weko-Jahrespressekonferenz, für eine kompromisslose Marktöffnung gegenüber der EU («Cassis de Dijon»-Prinzip).
Das Team von Jusletter wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, frohe Ostern und zwei angenehme, sonnige Wochen.
Die nächste Ausgabe von Jusletter erscheint am 24. April 2006.
Mit besten Grüssen