Vorwürfe an den «Kassensturz»
Ein Konsumentenmagazin darf nicht manipulieren
Eine Fernsehsendung wie der «Kassensturz» soll zwar laut Bundesgericht angriffig sein und durchaus auch anwaltlichen Journalismus betreiben können. Der Zuschauer darf aber nicht einseitig informiert und im Rahmen eines Konsumentenmagazins manipuliert werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire