Auskunft über internationalen Haftbefehl
Das Bundesamt für Justiz (BJ) darf Ausländern keine Auskunft darüber erteilen, ob sie von ihrem Heimatland via Interpol international zur Verhaftung ausgeschrieben sind. Laut Bundesgericht ist dies einzig Sache der zuständigen Behörden des Heimatstaates.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire