Das Rückfallsrecht bei der Schenkung eines Grundstücks
Wer ein Grundstück schenkt, kann zu seinen Gunsten ein Rückfallsrecht vorbehalten, sofern der Beschenkte vor dem Schenker stirbt. Die vorliegenden Ausführungen befassen sich mit der Sicherstellung des Rückfallsrechts und mit der formellen Abwicklung beim Tod des Beschenkten. Zudem werden weitere Spezialfragen in diesem Zusammenhang beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundsätze
- 3. Tod des Schenkers
- 4. Tod des Beschenkten
- 5. Formelle Abwicklung des Rückfalls
- 6. Handänderungssteuer
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