Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für die arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsansprüche nach dem Personenfreizügigkeitsabkommen
Gleich wie das Gemeinschaftsrecht garantiert das Personenfreizügigkeitsabkommen europäischen Wanderarbeitnehmer/innen einen unmittelbaren Anspruch auf arbeitsrechtliche Gleichbehandlung gegenüber inländischen Arbeitnehmer/innen. Verpflichtet sind sowohl staatliche wie private Arbeitgeber. Eine Analyse ausgewählter EuGH-Entscheide zeigt, dass Nationalitäts- aber auch Wohnsitzerfordernisse als Anstellungsvoraussetzung oder als Kriterien für die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses unzulässig sind. Auch das Anknüpfen an Dienstjahre kann europäische Wanderarbeitnehmer/innen mittelbar diskriminieren.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Gleichbehandlungsansprüche nach PFA und nach EG-Recht
- 2.1 Die relevanten Bestimmungen im PFA und in Art. 39 EGV und der VO 1612/68
- 2.2 Massgeblichkeit der EuGH-Rechtsprechung
- 2.3 Auslegung des PFA
- 3. Drittwirkung von Gleichbehandlungsansprüchen in Assoziationsabkommen
- 4. Persönlicher Geltungsbereich
- 5. Sachlicher Geltungsbereich
- 5.1 Vorbemerkungen
- 5.2 Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft nach Gemeinschaftsrecht
- 5.3 Auswirkungen auf das PFA
- 5.4 Ausnahmen: Hoheitliche Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung
- 5.5 Exkurs: Der Arbeitgeber als Nutzniesser des Gleichbehandlungsgebots
- 6. Angonese: unbeschränkte Drittwirkung
- 6.1 Der Fall
- 6.2 Bedeutung für das PFA
- 7. Paletta I: Qualifikation der Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- 7.1 Der Fall
- 7.2 Bedeutung für das PFA
- 8. Graf: Grenzen der Gleichbehandlung bzw. des Beschränkungsverbotes
- 8.1 Der Fall
- 8.2 Bedeutung für das PFA
- 9. Zusammenfassende Bilanz und offene Fragen
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