Kantone müssen letztinstanzliche Entscheide dem Bund eröffnen
Die Kantone müssen letztinstanzliche Entscheide in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten den beschwerdeberechtigten Bundesbehörden eröffnen. Dies ist in der neuen Eröffnungsverordnung verankert, die der Bundesrat am 8. November 2006 verabschiedet hat und die mit dem BGG am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird.
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