Fakultativprotokoll zur UNO-Anti-Folter-Konvention soll ratifiziert werden
Der Bundesrat will mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO die internationalen Bestrebungen im Kampf gegen die Folter unterstützen. Er hat am 8. Dezember 2006 die Botschaft zur Ratifikation des Fakultativprotokolls und zur Ausführungsgesetzgebung verabschiedet.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire