Straflose Börsenmanipulation am Jahresende
Durch Nostro-Käufe den Kurs einer Aktie nach oben getrieben
Wer als Bankangestellter während der letzten Börsenhandelsminuten des Jahres den Kurs einer Aktie manipulativ in die Höhe treibt, damit ein besserer Schlusskurs in den Büchern und Depotauszügen aufscheint, macht sich laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht strafbar.
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