WAK-N: Meldepflicht für Beteiligungspapiere bereits ab 3 Prozent
Bei der Beratung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) eine Senkung der Eintrittsschwelle für die Meldepflicht beim Erwerb von Beteiligungspapieren auf 3 Prozent der Stimmrechte beschlossen.
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