Recht auf Sonderprüfung
Der Aktionär im Verwaltungsrat
Ein Aktionär, der zugleich Verwaltungsrat der Gesellschaft ist, kann eine Sonderprüfung verlangen, ohne zuvor seinen umfassenden Anspruch auf Auskunft geltend gemacht zu haben, der ihm als Mitglied des Leitungsorgans zusteht.
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