Berichtigung des Arbeitszeugnisses
Bund
Ein bis zum 31. Dezember 2000 angestellter Bundesbeamter erhielt mit Verfügung vom 22. September 2000 den Bescheid, dass er für die Amtsdauer 2001-2004 nicht mehr wiedergewählt werde. Weiter wurde ihm ein Arbeitszeugnis ausgestellt, welches folgenden Absatz enthielt: „Das Dienstverhältnis mit Herrn X wurde durch die (vorgesetzte) Dienststelle per 31. Dezember 2000 aufgelöst, da das Vertrauensverhältnis wegen wiederholter rassistischer Äusserungen im Internet erheblich gestört war.“
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