Der «enge Bezug» in Art. 9 Abs. 1bis MStGB und sein Verhältnis zum Völkerrecht

Michael Duttwiler
Michael Duttwiler
Rechtsgebiete:

Internationaler Gerichtshof

Zitiervorschlag: Michael Duttwiler, Der «enge Bezug» in Art. 9 Abs. 1bis MStGB und sein Verhältnis zum Völkerrecht, in: Jusletter 21. März 2005

In diesem Beitrag wird das Element des «engen Bezugs» in Art. 9 Abs. 1bis MStGB auf sein Verhältnis zum Völkerrecht hin kritisch untersucht. Bezugspunkte werden einerseits die völkerrechtliche Pflicht der Staaten zur Aburteilung oder Auslieferung mutmasslicher Kriegsverbrecher, andererseits das Weltrechtsprinzip sein. Es wird dargelegt werden, dass das Element des «engen Bezugs» in verschiedener Hinsicht mit dem Völkerrecht in Konflikt steht. Im Sinne einer Evaluierung einer Ersatzvariante wird aufgezeigt, dass das internationale Recht der Immunitäten in den wohl meisten Fällen der befürchteten politisch motivierten Klagen verhindert, dass einer Anzeige Folge geleistet werden muss, und dass es als Instrument zur Ad-hoc-Regelung problematischer Einzelfälle dienen kann.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Hintergründe der Einführung des «engen Bezugs»
    • 1. Entstehungsgeschichte
      • 1.1 Die zugrundeliegende Problematik
      • 1.2 Die Argumente für die Einführung des Elements
    • 2. Präzisierung oder Änderung der Rechtslage?
  • II. Die Vereinbarkeit mit der Pflicht der Staaten zur Aburteilung oder Auslieferung mutmasslicher Kriegsverbrecher
    • 1. Kriegsverbrechen im internationalen bewaffneten Konflikt
    • 2. Kriegsverbrechen im internen bewaffneten Konflikt
    • 3. Inkongruenz in den Bedingungen für das Aktivwerden
    • 4. Handlungsspielraum bei der Umsetzung der Pflicht aut dedere aut iudicare?
  • III. Vereinbarkeit mit dem Weltrechtsprinzip
    • 2. Die fortbestehende Berechtigung des Prinzips
    • 3. Die Gefährdung des Prinzips durch den «engen Bezug»
  • IV. Das Recht der Immunitäten als Abwehrmechanismus
  • IV. Schluss
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