Vertragsrechtliche Aspekte eines zeichenrechtlichen Instituts
Bemerkungen zum BGE 131 III 581 (Auszug aus 4C.76/2005 vom 30. Juni 2005)
Das Bundesgericht behandelt in BGE 131 III 581 (Auszug aus 4C.76/2005 vom 30. Juni 2005) insbesondere zwei Rechtsfragen, nämlich einerseits das Vorliegen einer Agentenmarke und andererseits die Verwirkung von lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen. Beide Rechtsfragen bauen teilweise auf den gleichen Sachverhaltselementen auf, weshalb es reizvoll ist, die Darstellung der fraglichen Sachverhaltselemente aus dem einen Zusammenhang auf den anderen zu übertragen, um zu prüfen, ob das Resultat das gleiche bleibt. Insbesondere auf die bundesgerichtliche Beurteilung des Vorliegens einer Agentenmarke wird eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sinn und Zweck der Agentenmarke
- 2. Verhältnis zwischen Geschäftsherren und Nutzungsberechtigtem
- a) Ist ein Vertragsverhältnis erforderlich?
- b) Ermächtigung zum Markengebrauch
- c) Inhalt der Ermächtigung
- 3. Zeitpunkt der Eintragung der Agentenmarke
- 4. Verhältnis zwischen Agentenmarke und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen
- 5. Fazit
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