Ist ein Basejumping-Verbot zulässig?
In Lauterbrunnen im Berner Oberland kam es in letzter Zeit vermehrt zu Todesfällen beim sogenannten Basejumping, dem Fallschirmspringen von hohen Felswänden. Die Gemeinde Lauterbrunnen prüft nun, ob sie gegen diese gefährliche Freizeitaktivität ein Verbot erlassen darf. Im Folgenden wird unter besonderer Berücksichtigung des bernischen Rechts untersucht, welche rechtlichen Möglichkeiten gegen die Ausübung des Basejumpings zur Verfügung stehen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare