Schwächen und Risiken der Bonusregelung im schweizerischen Kartellrecht

Christoph Tagmann
Christoph Tagmann
Beat Zirlick
Beat Zirlick
Rechtsgebiete:

Kartellrecht

Zitiervorschlag: Christoph Tagmann / Beat Zirlick, Schwächen und Risiken der Bonusregelung im schweizerischen Kartellrecht, in: Jusletter 10. August 2009

Im nachfolgenden Beitrag soll aufgezeigt werden, dass das mit der Revision von 2003 im schweizerischen Kartellgesetz eingeführte Instrument der Bonusregelung (Kronzeugenregelung) nach einiger Anlaufzeit nun im Grossen und Ganzen zu funktionieren scheint. Dennoch gibt es eine nicht unbeträchtliche Anzahl offener Fragen sowohl materieller wie auch formeller Natur (z.B. Anwendungsbereich, Nachrückungsrecht, Amnesty Plus). Zudem offenbaren sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Bonusregelung manche Unsicherheiten, Schwächen und Risiken in praktischer Hinsicht (z.B. Aufwand/Effizienz, Missbrauchspotenzial). Diese Rechtsunsicherheit und das daraus folgende eingeschränkte Vertrauen der Unternehmen kann dazu führen, dass die Bonusregelung im Zweifelsfall nicht in Anspruch genommen wird, was aus der Sicht des Kartellgesetzes, welches funktionierenden Wettbewerb anstrebt, zu bedauern ist.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Gesetzgeberische Unzulänglichkeiten
    • 2.1 Anwendungsbereich
    • 2.2 «Nachrückungsrecht»
    • 2.3 «Amnesty Plus»
  • 3. Unklarheiten, Schwächen und Risiken in der Praxis
    • 3.1 Informationsflut und Verfahrensdauer
    • 3.2 Unklarheit über das Vorliegen einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
    • 3.3 Materielle Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Bonusregelung
    • 3.4 Inanspruchnahme der Bonusregelung während bzw. nach einer Hausdurchsuchung
    • 3.5 «Präventive» Inanspruchnahme der Bonusregelung, «Schuldeingeständnis»?
    • 3.6 Gebühren des Verfahrens
    • 3.7 Missbrauchspotenzial durch Selbstanzeige?
  • 4. Schlussbemerkungen
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