Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung frei praktizierender Ärzte
Ausgewählte Aspekte der Vereinbarkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU
Derzeit ist eine Wiedereinführung des sog. «Zulassungsstopps» für neue Arztpraxen geplant: Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament den Vorschlag einer entsprechenden Änderung des KVG, und der Nationalrat schlug diesbezüglich gewisse Modifikationen vor. Derzeit liegt das Geschäft beim Ständerat. Der Beitrag geht der Vereinbarkeit dieser Modifikationen – die insbesondere den Kreis derjenigen Ärzte und Ärztinnen, die einer solchen bedarfsabhängigen Zulassung unterliegen, betreffen – mit dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU nach und analysiert die grundsätzliche Zulässigkeit, aus der Perspektive des FZA, eines solchen «Zulassungsstopps».
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Zur Auslegung des Freizügigkeitsabkommens
- 1. Grundsätze
- 2. Anwendung auf die relevanten Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens
- III. Zur Vereinbarkeit ausgewählter Aspekte der bedarfsabhängigen Zulassung mit dem Freizügigkeitsabkommen
- 1. Ausnahme vom Bedürfnisnachweis für Personen mit fünfjähriger Tätigkeit in einem schweizerischen Spital
- 2. Keine Ausnahme vom Bedürfnisnachweis für Praktische Ärzte und Ärztinnen
- 3. Nicht diskriminierende Zulassungsbeschränkung bzw. Notwendigkeit eines Bedürfnisnachweises
- IV. Schluss
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