Jusletter

Zulässige Einsetzung eines Banken-Beobachters

Kompetenz der EBK im Bereich der Börsenaufsicht

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Zulässige Einsetzung eines Banken-Beobachters, in: Jusletter 8. Mai 2000
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) ist bei konkreten Anzeichen für Missstände befugt, einen Beobachter einzusetzen, um am Ort zu kontrollieren, ob es in einer im Finanzbereich tätigen Unternehmung zu Verstössen gegen das Börsengesetz gekommen ist. Laut einem Urteil des Bundesgerichts entspricht die Einsetzung eines Beobachters im Resultat einer ausserordentlichen Revision.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.