Wenn ein Mann seinen «Mädchennamen» wieder will
Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Walliser Kantonsregierung aufgehoben, die einem getrennt lebenden Ehemann gestattet hatte, wieder seinen angestammten Namen zu tragen, den er bei der Heirat zugunsten des Namens seiner Frau aufgegeben hatte (Art. 30 Abs. 2 Zivilgesetzbuch).
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