Jusletter

Webdialer im richterlichen Urteil

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Zitiervorschlag: Jurius, Webdialer im richterlichen Urteil, in: Jusletter 15. Oktober 2001
Eine Mutter hatte in Berlin eine Telefonrechnung von 18’000 DM zu bezahlen, nachdem ihr Sohn einen Webdialer installiert hatte, der angeblich die Verbindung schneller machen sollte. Ein Webdialer erstellt nach seiner Installation auf dem Computer einen neuen DFÜ-Eintrag und wählt anschliessend eine Nummer zu einem höheren Tarif. Gewisse Anbieter betrachten Webdialer als willkommene Alternative zum Zahlungsmittel Kreditkarte. Im vorliegenden Fall, der nachstehend im Volltext wiedergegeben wird, lief der Dialer während drei Monaten unbemerkt. Das Berliner Landgericht entschied trotz der Minderjährigkeit des Benutzers zu Gunsten der Telefongesellschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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