Sofortige Freilassung einer Iranerin
Ausschaffungshaft ohne klaren Haftgrund
Das Bundesgericht hat die sofortige Entlassung einer in Zürich in Ausschaffungshaft genommenen Iranerin verlangt, deren Asylgesuch im sogenannten Flughafenverfahren wegen fehlender Flüchtlingseigenschaft abgewiesen worden war. Die beiden Töchter der Frau im Alter von 13 und 15 Jahren hatten die Zürcher Behörden in einem Heim untergebracht.
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