Recht und Psychologie

Henriette Haas
Henriette Haas
Rechtsgebiete:

Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie

Zitiervorschlag: Henriette Haas, Recht und Psychologie, in: Jusletter 17. Dezember 2001

Die vordergründige Banalität der Feststellung, dass die Rechtspsychologie die Brücke zwischen Recht und Psychologie schlägt, wird durch die methodischen Schwierigkeiten, die sich dabei auftun, Lügen gestraft. Für Psychologen und andere sozial und medizinisch Tätige muss die Rechtspsychologie gewisse juristische Grundsätze und Regeln vermitteln, die für ihre Tätigkeit mit bestimmten Klienten u.U. bedeutsam sein können (Unschuldsvermutung, audiatur et altera pars, Beweisaufnahme, Aktenführung, Datenschutz, strafrechtliche Massnahmen etc.).


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