Keine Beschlagnahme der Transportbehälter
Brennelement-Transporte nach Sellafield
Das Bundesgericht ist auf eine staatsrechtliche Beschwerde aus dem Umfeld von Greenpeace nicht eingetreten, mit der die Beschlagnahme der Behälter durchgesetzt werden sollte, die für den Transport abgebrannter Brennelemente von Mühleberg nach Sellafield in England bestimmt sind. Greenpeace sowie verschiedene Einzelpersonen hatten 1997 und 1998 gegen Verantwortliche der Energiewirtschaft, des Bundesamts für Energie und der Hauptabteilung für Sicherheit der Kernanlagen Strafanzeige eingereicht. Es wird ihnen vorgeworfen, durch die Lieferung abgebrannter Brennelemente für die Wiederaufbereitung in Sellafield und La Hague zu einer radioaktiven Umweltschädigung beizutragen und dadurch gegen Atomgesetz und Strahlenschutzgesetz zu verstossen.
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