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Harmloser Aprilscherz eines Motorradfahrers

fel.
Rechtsgebiete:

Strassenverkehrsrecht

Zitiervorschlag: fel., Harmloser Aprilscherz eines Motorradfahrers, in: Jusletter 7. Januar 2002

Er sei mit rund 130 km/h gefahren, erklärte der Lenker eines Motorrades, nachdem er am ersten Aprilsonntag des Jahres 2001 von einem Genfer Gendarmen auf einer Ausserortsstrasse angehalten worden war. Als ihm die zuständige Behörde gestützt auf den Polizeirapport wegen massiver Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h den Führerausweis entziehen wollte, verwies der schnelle Zweiradfahrer auf das Datum des Vorfalls, den 1. April nämlich, und machte geltend, er habe sich gegenüber dem Gendarmen bloss einen Aprilscherz erlaubt. In Tat und Wahrheit sei er vielleicht mit 100 km/h gefahren.


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