Zustellung eines Zahlungsbefehls an die Vormundschaftsbehörde statt an die zu betreibende Aktiengesellschaft
Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid vom 17. Januar 2002 (7B.268/2001)
Rechtsgebiete:
SchKG
Zitiervorschlag: Daniel Hunkeler, Zustellung eines Zahlungsbefehls an die Vormundschaftsbehörde statt an die zu betreibende Aktiengesellschaft, in: Jusletter 11. Februar 2002
Wird ein Zahlungsbefehl statt der zu betreibenden Aktiengesellschaft der Vormundschaftsbehörde am Sitz der Gesellschaft zugestellt, ist seine Zustellung unrechtmässig, wenn zwischen Gesellschaft und Vormundschaftsbehörde kein Schutzverhältnis im Sinne von Art. 68c SchKG begründet worden war.
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