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Öffentlichkeit lässt sich nicht quantifizieren

fel.
Rechtsgebiete:

Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden

Zitiervorschlag: fel., Öffentlichkeit lässt sich nicht quantifizieren, in: Jusletter 8. Juli 2002

Das Bundesgericht will sich nicht darauf festlegen, wie viele Personen in Hörweite sein müssen, damit eine rassistische Äusserung als öffentlich zu erachten und damit strafbar ist. «Die Festlegung eines bestimmten ‹Grenzwerts› in Bezug auf die Zahl der Adressaten, dessen Überschreitung Öffentlichkeit begründen würde, empfiehlt sich schon wegen der Gefahr von ‹Umgehungen› nicht», heisst es in einem neuen Urteil des Kassationshofs in Strafsachen.


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