Öffentlichkeit lässt sich nicht quantifizieren
Das Bundesgericht will sich nicht darauf festlegen, wie viele Personen in Hörweite sein müssen, damit eine rassistische Äusserung als öffentlich zu erachten und damit strafbar ist. «Die Festlegung eines bestimmten ‹Grenzwerts› in Bezug auf die Zahl der Adressaten, dessen Überschreitung Öffentlichkeit begründen würde, empfiehlt sich schon wegen der Gefahr von ‹Umgehungen› nicht», heisst es in einem neuen Urteil des Kassationshofs in Strafsachen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare