Werbeverbot für Alkohol und Tabak zulässig
Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
Zitiervorschlag: fel., Werbeverbot für Alkohol und Tabak zulässig, in: Jusletter 8. Juli 2002
Das im Jahre 2000 im Kanton Genf erlassene Verbot jeglicher von öffentlichem Grund aus sichtbaren Plakatwerbung für Tabak und mehr als 15-prozentigen Alkohol verstösst weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen andere Bestimmungen in der Bundesverfassung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem eine aus Kreisen der Werbe-, Tabak- und Alkoholwirtschaft stammende staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen wurde.
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