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Der Streitwert als Fussangel

Es bleibt bei formaljuristischer Strenge

fel.
Rechtsgebiete:

Zivilprozessrecht

Zitiervorschlag: fel., Der Streitwert als Fussangel, in: Jusletter 8. Juli 2002

Auch wenn der für das Berufungsverfahren vor Bundesgericht verlangte Streitwert von 8000 Franken offensichtlich weit übertroffen wird, muss der Anwalt dies in der Berufungsschrift ausdrücklich erwähnen. Andernfalls tritt das Bundesgericht auf die Streitsache nicht ein, wie ein neues Urteil in einem Streit um Nebenfolgen einer Scheidung zeigt.


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