Alles offen im Streit Stadt gegen ABZ Recycling
Rechtsgebiete:
Beschränkte dingliche Rechte
Zitiervorschlag: fel., Alles offen im Streit Stadt gegen ABZ Recycling, in: Jusletter 26. August 2002
Im Streit zwischen der Stadt Zürich und der Entsorgungsfirma ABZ Recycling, der auf die sogenannte Klärschlammaffäre zurückgeht, ist wieder alles offen. Das Bezirksgericht hatte die Stadt am 10. September 1999 zur Bezahlung von rund 500 000 Franken für die Entsorgung von Klärschlamm verurteilt (NZZ vom 30. 9. 99).
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