Während Rückwärtsfahrt einen Fussgänger überfahren
fel.
Rechtsgebiete:
Strassenverkehrsrecht
Zitiervorschlag: fel., Unfall an der Traminsel, in: Jusletter 14. Oktober 2002
Das Bundesgericht hat eine Busse von 400 Franken wegen fahrlässiger Körperverletzung für eine Autolenkerin bestätigt, die einer Traminsel entlang im Schritttempo rückwärts fuhr und dabei einen Fussgänger verletzte, der auf dem Fussgängerstreifen die Strasse hatte überqueren wollen.
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