Neues vom Bundesgericht zur Frage der Verwendung von Gemeindenamen als Domänennamen («montana.ch» und «luzern.ch»)
Domain-Namen
Zitiervorschlag: Jann Six, Neues vom Bundesgericht zur Frage der Verwendung von Gemeindenamen als Domänennamen («montana.ch» und «luzern.ch»), in: Jusletter 14. Oktober 2002
Das Bundesgericht hat mit Urteilen vom 23. Juli 2002 entschieden, dass die Domänennamen «montana.ch» und «luzern.ch» der Gemeinde Montana im Wallis bzw. der Stadt Luzern zum ausschliesslichen Gebrauch zustehen. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Fragen bezüglich des Streitwerts eines Domänennamens, der Gleichnamigkeit der im Streit stehenden Parteien, des Einflusses des unter einem Domänennamen abrufbaren Inhalts einer Webseite auf die Verwechslungsgefahr, der Verwirkung und des Anspruchs auf Übertragung eines Domänennamens höchstrichterlich beantwortet worden.
Kommentare
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.