Gefängnisstrafe für schlüpfrigen E-Mail-Jux
Unerwünschtes Anbieten pornographischer Abbildungen
Rechtsgebiete:
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Zitiervorschlag: Franz Zeller, Gefängnisstrafe für schlüpfrigen E-Mail-Jux, in: Jusletter 4. November 2002
Ein Mann, der seinen Bekannten über E-Mail eine 13-teilige Bildfolge mit Aufnahmen einer sich entkleidenden Frau zugestellt hatte, hat sich eine Bestrafung wegen Pornographie und Ehrverletzung eingehandelt.