Jusletter

Gefängnisstrafe für schlüpfrigen E-Mail-Jux

Unerwünschtes Anbieten pornographischer Abbildungen

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Gefängnisstrafe für schlüpfrigen E-Mail-Jux, in: Jusletter 4. November 2002
Ein Mann, der seinen Bekannten über E-Mail eine 13-teilige Bildfolge mit Aufnahmen einer sich entkleidenden Frau zugestellt hatte, hat sich eine Bestrafung wegen Pornographie und Ehrverletzung eingehandelt.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.