Gefängnisstrafe für schlüpfrigen E-Mail-Jux
Unerwünschtes Anbieten pornographischer Abbildungen
Ein Mann, der seinen Bekannten über E-Mail eine 13-teilige Bildfolge mit Aufnahmen einer sich entkleidenden Frau zugestellt hatte, hat sich eine Bestrafung wegen Pornographie und Ehrverletzung eingehandelt.
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