Gefängnisstrafe für schlüpfrigen E-Mail-Jux

Unerwünschtes Anbieten pornographischer Abbildungen

Franz Zeller
Franz Zeller
Rechtsgebiete:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Zitiervorschlag: Franz Zeller, Gefängnisstrafe für schlüpfrigen E-Mail-Jux, in: Jusletter 4. November 2002

Ein Mann, der seinen Bekannten über E-Mail eine 13-teilige Bildfolge mit Aufnahmen einer sich entkleidenden Frau zugestellt hatte, hat sich eine Bestrafung wegen Pornographie und Ehrverletzung eingehandelt.


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