Zitiervorschlag: fel., Das Gesetz erwähnt Eltern im Plural, in: Jusletter 18. November 2002
Das Bundesgericht hat einem in der Schweiz niedergelassenen Türken den Nachzug seines ausserehelich geborenen erwachsenen Sohnes verweigert, der in seiner Heimat bei seiner Mutter aufgewachsen ist und seit deren Tod bei den Grosseltern lebt.
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