Staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare
Bundesrat verabschiedet die Botschaft über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
Rechtsgebiete:
Familienrecht. Eherecht
Zitiervorschlag: Jurius, Staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, in: Jusletter 2. Dezember 2002
Gleichgeschlechtliche Paare können künftig ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen und damit ihre Beziehung rechtlich absichern. Dies sehen die Botschaft und der Gesetzesentwurf über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vor, die der Bundesrat am Freitag, den 29. November 2002, verabschiedet hat.
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