Luzerner Finanzausgleich höchstrichterlich abgesegnet
Beschwerde aus Meggen abgewiesen
Der im Rahmen der Luzerner Gemeindereform vorgesehene neue Finanzausgleich kommt definitiv zum Tragen: Das Bundesgericht hat am 7. Mai 2003 eine Stimmrechtsbeschwerde aus der Gemeinde Meggen abgewiesen, die künftig vermehrt an den interkommunalen Lastenausgleich beisteuern soll.
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