Neues Gentechnikgesetz ab 1. Januar 2004
Der Bundesrat will angesichts der Wichtigkeit und der Aktualität das neue Gentechnikgesetz (GTG) rasch in Kraft setzen. Er hat am 19. November 2003 die dafür nötigen Verordnungsänderungen genehmigt. Das GTG verstärkt den Schutz von Mensch und Umwelt beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare