Fürsorgerische Freiheitsentziehung und Zwangsmedikation nach der Praxis des Bundesgerichtes

Referat gehalten am Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie vom 28. - 30. August 2003 in Schaffhausen*

Heinz Aemisegger
Heinz Aemisegger
Karin Scherrer
Karin Scherrer
Rechtsgebiete:

Familienrecht. Eherecht

Zitiervorschlag: Heinz Aemisegger / Karin Scherrer, Fürsorgerische Freiheitsentziehung und Zwangsmedikation nach der Praxis des Bundesgerichtes, in: Jusletter 3. Mai 2004

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine fürsorgerische Freiheitsentziehung angeordnet werden kann? Was geschieht, wenn sich der Patient nachdrücklich gegen eine Behandlung wehrt? Vermögen die gesetzlichen Grundlagen im ZGB eine sogenannte Zwangsmedikation zu rechtfertigen? Wie äussert sich das Bundesgericht zu dieser Problematik? Antworten auf diese Fragen gibt der nachfolgende Beitrag. Es handelt sich um einen Vortrag, den Bundesgerichtspräsident Dr. iur. Heinz Aemisegger am Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie (28. - 30. August 2003) zum Thema «Psychiatrie und Recht» in Schaffhausen gehalten hat. Neben einem Überblick über die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtes zur fürsorgerischen Freiheitsentziehung, finden auch die zum Teil in der Lehre geübte Kritik sowie der Entwurf der ZGB-Revision Erwähnung.


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