Vereinsstrafe – mit oder ohne Verschulden?
Sportverbände büssen, sperren, suspendieren und aberkennen gewonnene Titel. Der Strafenvielfalt sind kaum Grenzen gesetzt. Athletinnen und Athleten, die erstmals eines Dopingvergehens überführt werden, können sich darauf einrichten, strikte für zwei Jahre von der aktiven Sportbetätigung ausgeschlossen zu werden. Fussballklubs werden nach Randalen ihrer «Fans» mit vorbestimmten Bussen belegt. Ob solche «normierten» Sanktionen rechtens sind, ist mehr als fraglich.
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