Dialer-Opfer muss nicht zahlen
Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sargans vom 14. Juni 2004
Ein Kunde eines Festnetzproviders verweigerte die Bezahlung einer seines Erachtens unberechtigten Forderung. Die (zu) hohe Rechnungssumme sei durch einen unbemerkt installierten Dialer entstanden. Das Kreisgericht Werdenberg-Sargans SG gab ihm Recht und lehnte die Klage des Providers mit Urteil vom 14. Juni 2004 ab. Der Dialer sei heimlich installiert worden, und dafür habe der Telekom-Anbieter das Risiko zu tragen. Zudem sei der Festnetzvertrag ungültig. Das Urteil wird nachstehend im Volltext wiedergegeben.
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