12. September 2005

Text

Liebe Leserinnen und Leser

Letzte Woche prägte die Sportrecht-Ausgabe das Bild von Jusletter. Die nächsten Schwerpunkt-Ausgaben betreffen die Bereiche Datenschutz (03.10.05), Kartellrecht (17.10.05) und Informatik und Recht (07.11.05).

Heute erwarten Sie zwei wissenschaftliche Beiträge, je einer aus dem Sozialversicherungsrecht und aus dem internationalen Strafrecht, sowie diverse Mitteilungen von Markus Felber und Jurius.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat letzte Woche beschlossen, auf die Vorlagen des Bundesrats zur 5. IV-Revision und zur Zusatzfinanzierung der IV einzutreten. Prof. Dr. iur. Thomas Locher richtet sein Augenmerk auf die kürzlich dem Parlament zugestellte Botschaft inkl. Gesetzesentwurf zur 5. IV-Revision. Er prüft insb., «zu welchen - rechtlich teilweise mehr als problematischen - Folgen die beantragten Gesetzesänderungen für die Rechtsbegriffe der Invalidität und des Invaliditätsgrades sowie für den Zugang zur Invalidenrente führen würden».

Darf ein Angeklagter wie bspw. Milosevic sich selber vor Gericht verteidigen? Hat er nicht nur Anrecht auf einen Verteidiger, sondern auch die Pflicht, einen solchen walten zu lassen? RA Marco Bundi widmet sich der Rechtsprechung des International Criminal Tribunal For The Former Yugoslavia zum Recht des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen. Dabei analysiert er einerseits den US-amerikanischen Fall «Faretta v. California» und anderseits den bislang noch unveröffentlichten Entscheid des ICTY in Sachen «Prosecutor v. Krajisnik».

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Leiter Jusletter

Invalidität, Invaliditätsgrad und Entstehung des Rentenanspruchs nach dem Entwurf zur 5. IV-Revision
Thomas Locher
Thomas Locher
Die Invalidenversicherung (IV) gerät seit längerer Zeit immer mehr in die roten Zahlen. Mit der kürzlich dem Parlament zugeleiteten Botschaft zur 5. IV-Revision will der Bundesrat eine Kursänderung einleiten, welche zur Konsolidierung der IV beitragen soll. Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, verschiedene zentrale Bestimmungen des IVG und des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts zu ändern, wobei die Anträge weit über diejenigen in der Vernehmlassungsvorlage hinausgehen. Die nachfolgenden Ausführungen prüfen, zu welchen – rechtlich teilweise mehr als problematischen – Folgen die beantragten Gesetzesänderungen für die Rechtsbegriffe der Invalidität und des Invaliditätsgrades sowie für den Zugang zur Invalidenrente führen würden.
Die ICTY-Rechtsprechung zum Recht des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen
Marco Bundi
Marco Bundi
In internationalen Strafgerichtsprozessen spielt die Frage einer effektiven Verteidigung eine zentrale Rolle. Häufig ist zu klären, ob eine allfällige Entlassung der Verteidigung und die anschliessende Vertretung des eigenen Falles durch den Angeklagten zulässig ist. In einem bislang noch unveröffentlichten Entscheid in Sachen «Prosecutor v. Krajišnik» hat die erstinstanzliche Strafkammer des ICTY die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Entlassung der Verteidigung und Vertretung durch den Angeklagten umfassend zusammengefasst.
Partikelfilter-Obligatorium mit Löchern
fel.
fel.
Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Kantons Uri abgewiesen, mit der durchgesetzt werden sollte, dass auf der Neat-Baustelle Erstfeld/Gotthard Nord alle Baumaschinen mit Partikelfilter-Systemen ausgerüstet werden müssen. Damit dürfen dieselbetriebene Baumaschinen mit einer Leistung von weniger als 18 kW ohne Partikelfilter eingesetzt werden. Auf eine Beschwerde der Gemeinde Erstfeld ist das Bundesgericht gar nicht eingetreten.
Geplante Erweiterung des Steinbruchs Campiun
fel.
fel.
Im Streit um den geplanten Abbau von Hartschotter im Steinbruch Campiun bei Sevelen hat das Bundesgericht der vom Einwohnerverein Rans-Oberräfis und drei Privatpersonen eingereichten Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt.
Bucheffektengesetz: Auswertung der Anhörung und Ausarbeitung einer Botschaft
Jurius
Jurius
Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) und das Bundesamt für Justiz (BJ) haben zum Bucheffektengesetz sowie zum Haager Wertpapierübereinkommen bis Ende Februar 2005 gemeinsam eine Anhörung durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse hat der Bundesrat das EFD beauftragt, bis Ende Juni 2006 eine Botschaft auszuarbeiten.
Zweite NFA-Botschaft verabschiedet
Jurius
Jurius
Rund zehn Monate nach der Volksabstimmung vom 28. November 2004 über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA hat der Bundesrat die Botschaft zur Ausführungsgesetzgebung vorgelegt. Diese enthält 33 Bundesgesetze, die in einem Mantelerlass zusammengefasst sind. Die Botschaft ist von Bund und Kantonen gemeinsam konzipiert worden.
Integration von Ausländerinnen und Ausländern verbessern
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat eine Verordnungsrevision für die verbesserte Integration der Ausländerinnen und Ausländer gutgeheissen. Neu kann die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei gewissen Personengruppen mit der Verpflichtung verbunden werden, Sprach- und Integrationskurse zu besuchen. Die Änderungen treten am 1. Februar 2006 in Kraft.
Übergangsregelungen für das Personal des neuen Bundesverwaltungsgerichtes
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat die Arbeitsverhältnisse des Personals des Bundesverwaltungsgerichts geregelt und die neuen Bestimmungen auf den 1. Oktober 2005 in Kraft gesetzt. Mit einer Übergangsregelung für die bisherigen Angestellten der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste will er einen möglichst reibungslosen und sozialpolitisch verantwortbaren Übergang von den alten Strukturen der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste zum neuen Gericht gewährleisten.
Diskussion über Teilrevision des Scheidungsrechts
Jurius
Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates will die Bestimmung über die obligatorische Bedenkfrist vor Aussprechen der Scheidung einer Überprüfung unterziehen.
Eintreten auf die 5. IV-Revision und die Zusatzfinanzierung der IV beschlossen
Jurius
Jurius
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat ein umfassendes Hearing zur 5. IV-Revision und zur Zusatzfinanzierung organisiert und ist auf die beiden Vorlagen des Bundesrates eingetreten.
«soco.de» ist nicht zwingend überregional
Jurius
Jurius
Der deutsche BGE entschied mit Urteil (I ZR 135/01) vom 22. Juli 2004: Durch die Benutzung eines Domain-Namens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, dass der Domain-Name nicht lediglich als Adressbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domain-Name gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt. Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet aber nicht notwendig darauf hin, dass sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundes- oder sogar weltweit anbieten wollen.