12. September 2005
12. September 2005
Text
Liebe Leserinnen und Leser
Letzte Woche prägte die Sportrecht-Ausgabe das Bild von Jusletter. Die nächsten Schwerpunkt-Ausgaben betreffen die Bereiche Datenschutz (03.10.05), Kartellrecht (17.10.05) und Informatik und Recht (07.11.05).
Heute erwarten Sie zwei wissenschaftliche Beiträge, je einer aus dem Sozialversicherungsrecht und aus dem internationalen Strafrecht, sowie diverse Mitteilungen von Markus Felber und Jurius.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat letzte Woche beschlossen, auf die Vorlagen des Bundesrats zur 5. IV-Revision und zur Zusatzfinanzierung der IV einzutreten. Prof. Dr. iur. Thomas Locher richtet sein Augenmerk auf die kürzlich dem Parlament zugestellte Botschaft inkl. Gesetzesentwurf zur 5. IV-Revision. Er prüft insb., «zu welchen - rechtlich teilweise mehr als problematischen - Folgen die beantragten Gesetzesänderungen für die Rechtsbegriffe der Invalidität und des Invaliditätsgrades sowie für den Zugang zur Invalidenrente führen würden».
Darf ein Angeklagter wie bspw. Milosevic sich selber vor Gericht verteidigen? Hat er nicht nur Anrecht auf einen Verteidiger, sondern auch die Pflicht, einen solchen walten zu lassen? RA Marco Bundi widmet sich der Rechtsprechung des International Criminal Tribunal For The Former Yugoslavia zum Recht des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen. Dabei analysiert er einerseits den US-amerikanischen Fall «Faretta v. California» und anderseits den bislang noch unveröffentlichten Entscheid des ICTY in Sachen «Prosecutor v. Krajisnik».
Mit besten Grüssen
Leiter Jusletter