Übergangsregelungen für das Personal des neuen Bundesverwaltungsgerichtes
Der Bundesrat hat die Arbeitsverhältnisse des Personals des Bundesverwaltungsgerichts geregelt und die neuen Bestimmungen auf den 1. Oktober 2005 in Kraft gesetzt. Mit einer Übergangsregelung für die bisherigen Angestellten der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste will er einen möglichst reibungslosen und sozialpolitisch verantwortbaren Übergang von den alten Strukturen der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste zum neuen Gericht gewährleisten.
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