Das Unternehmensrecht modernisieren
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts
Das Unternehmensrecht soll umfassend modernisiert und den wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasst werden. Insbesondere sollen die Corporate Governance verbessert, die Kapitalstrukturen und das Rechnungslegungsrecht neu geregelt sowie die Regeln über die Generalversammlung aktualisiert werden. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck am 2. Dezember die Vernehmlassung zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts eröffnet.
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