Partnerschaftsgesetz: Vorlage tritt in zwei Schritten in Kraft
Vorgängig sind Anpassungen von Gesetzen und EDV-Programmen erforderlich
Ab dem 1. Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen. Zudem ist es Stiefeltern und Stiefkindern ab 1. Januar 2006 erlaubt, zu heiraten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. Dezember beschlossen.
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