Kein Diebstahl am Bancomaten
Schuldspruch wegen unrechtmässiger Aneignung kommt in Betracht
Wer am Bancomaten Geld an sich nimmt, das für den vorherigen Kunden bestimmt war, der indes das Gerat für defekt hielt und vermeintlich unverrichteter Dinge abzog, darf nicht wegen Diebstahls bestraft werden.
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