Kein Diebstahl am Bancomaten

Schuldspruch wegen unrechtmässiger Aneignung kommt in Betracht

fel.
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Rechtsgebiete:

Straftaten gegen das Vermögen

Zitiervorschlag: fel., Kein Diebstahl am Bancomaten, in: Jusletter 3. April 2006

Wer am Bancomaten Geld an sich nimmt, das für den vorherigen Kunden bestimmt war, der indes das Gerat für defekt hielt und vermeintlich unverrichteter Dinge abzog, darf nicht wegen Diebstahls bestraft werden.


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