Kein Diebstahl am Bancomaten
Schuldspruch wegen unrechtmässiger Aneignung kommt in Betracht
Rechtsgebiete:
Straftaten gegen das Vermögen
Zitiervorschlag: fel., Kein Diebstahl am Bancomaten, in: Jusletter 3. April 2006
Wer am Bancomaten Geld an sich nimmt, das für den vorherigen Kunden bestimmt war, der indes das Gerat für defekt hielt und vermeintlich unverrichteter Dinge abzog, darf nicht wegen Diebstahls bestraft werden.