Jugendliche Straftäter
Einweisung in Gefängnis nur kurzfristig
Kann ein straffällig gewordener Jugendlicher für den Vollzug einer richterlich angeordneten Massnahme nicht sofort in einem geeigneten Heim untergebracht werden, ist es zulässig, ihn gestützt auf kantonales Recht vorübergehend in eine Haftanstalt oder in ein Gefängnis einzuweisen.
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