Liebe Leserinnen und Leser
Dr. RA Christoph Brunner und Dr. RA Markus Vischer präsentieren eine Übersicht über das Kaufvertragsrecht in den Entscheiden des Bundesgerichts im Jahr 2005. Der Beitrag führt die beiden bereits veröffentlichten Übersichten zu den Jahren 2004 sowie 2000-2003 weiter.
RA Max-Lion Keller gibt eine Übersicht über die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen.
Mark Steiner hat sich in Jusletter 29. Mai 2006 mit Art. 5 Abs. 4 KG beschäftigt («Vertikale Preis- und Gebietsabreden unter dem revidierten Kartellgesetz»). Adrian Raass repliziert auf diesen Beitrag und darin formulierte Aussagen.
Martin Wirthlin nimmt Stellung zu Markus Felbers Beiträgen, in denen er sich mit der Diskussion um die richtige Anzahl Bundesrichter befasst. Er kritisiert dabei insb. die Übertragung von Führungsmodellen aus der Wirtschaft auf die Justiz.
Zu guter Letzt sei die monatliche Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts sowie des EVG erwähnt.
Mit besten Grüssen
Abstract
Der nachstehende Beitrag führt im Sinne eines «update» den Überblick über die auf dem Internet zur Verfügung stehenden «unpublizierten Entscheide» des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht für das Jahr 2005 weiter. Die wichtigsten Entscheide werden zu diesem Zweck zusammengefasst und kurz kommentiert. Zur Abrundung des Überblicks werden neu auch die in der amtlichen Sammlung im Jahre 2005 (Band 131) publizierten kaufrechtlichen Entscheide berücksichtigt.
Abstract
Der Autor präsentiert für Schweizer Juristen eine Übersicht über die Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen («GVO-TT»).
Abstract
Der Autor nimmt Stellung zu Aussagen von Mark Steiner über vertikale Preis- und Gebietsabreden unter dem revidierten Kartellgesetz (Jusletter 29. Mai 2006) und bekräftigt seine Auffassung, wonach vertikale Vereinbarungen keine volkswirtschaftlichen Schäden bewirken können, solange der Interbrand-Wettbewerb funktioniert.
Abstract
Der Autor nimmt kurz Stellung zu Beiträgen von Markus Felber zum Thema «Anzahl Bundesrichter» und kritisiert die Übertragung von Führungsmodellen aus der Wirtschaft auf die Justiz.
Abstract
Eine Praxisänderung des Bundesgerichts zwingt viele Kantone zu einer Erhöhung der Anwaltshonorare für Pflichtmandate, was zu einer nicht unerheblichen Verteuerung der unentgeltlichen Rechtspflege und damit zu einer Mehrbelastung der Gemeinwesen führen dürfte.
Abstract
Im Streit um den geplanten Abbau von Hartschotter im Steinbruch Campiun bei Sevelen hat das Bundesgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerden von WWF Schweiz, Pro Natura, des Bundesamts für Umwelt sowie des Einwohnervereins Rans-Oberräfis und dreier Privatpersonen gutgeheissen.
Abstract
Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen, die sich gegen den von der Gemeindeversammlung Herrliberg am 3. Dezember 2003 beschlossenen privaten Gestaltungsplan Rütibühl richtete.
Abstract
Die umstrittenen Anruf-Gewinnspiele auf den TV-Sendern Sat 1 Schweiz, Viva Schweiz und Star TV können in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden.
Abstract
Das Bundesverwaltungsgericht hat gemäss einer Pressemitteilung von gestern Montag 237 neue Stellen besetzt, davon 133 mit Frauen.
Abstract
Bundesrat Christoph Blocher hat den Berner Rechtsanwalt Rolf Lüthi mit der Durchführung einer Administrativuntersuchung zur Tätigkeit der Bundesanwaltschaft beauftragt.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates schliesst sich in der Haftpflichtfrage dem Nationalrat an. Demnach soll der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht zu den für den Registereintrag erforderlichen persönlichen Voraussetzungen (Art. 8 BGFA), sondern zu den Berufsregeln (Art. 12 BFGA) gehören.
Abstract
Die Vernehmlassungsergebnisse zur Schliessung der Kontrolllücke bei der formellen Steuerharmonisierung zeigen viele Vorbehalte. Der Bundesrat hat daher entschieden, auf weitere Schritte einstweilen zu verzichten.
Abstract
Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 den Aktionsplan gegen Feinstaub, der von den Kantonen unterstützt wird, verabschiedet. Fünf neue Massnahmen ergänzen die bereits ausgearbeiteten Massnahmen des UVEK.
Abstract
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat in einem Grundsatzurteil vom 8. Juni 2006 ihre Rechtsprechung zur flüchtlingsrechtlichen Relevanz nichtstaatlicher Verfolgung geändert und sich für den Wechsel zur Schutztheorie entschieden.
Abstract
Die Weko erhob am 31. Mai 2006 Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Beschwerdeentscheid der Reko/Wef, welche das Zusammenschlussvorhaben Swissgrid ohne Auflagen zuliess. Es stand und steht den Zusammenschlussparteien jedoch frei, den Zusammenschluss unter Einhaltung der von der Weko verordneten Auflagen zu vollziehen, bis rechtskräftig über die Notwendigkeit der Auflagen sowie deren Umfang entschieden ist.
Abstract
Der Bundesrat hat am 9. Juni 2006 Rafael Corazza zum neuen Direktor des Sekretariats der Wettbewerbskommission ernannt.
Abstract
Das Bundesverwaltungsgericht hat nach einem intensiven Evaluationsverfahren 237 neue Stellen besetzt. Ausgewählt wurden die künftigen Mitarbeitenden des jüngsten Schweizer Gerichts auf Bundesebene aus insgesamt 1´582 Bewerbungen.
Abstract
The ECHR has on 7th February 2006 notified in writing its Chamber judgment in the case of Scavuzzo-Hager and Others v. Switzerland. The Court held unanimously: (1.) that there had been no violation of Article 2 of the Convention (right to life) on account of the use of force by police officers and the State´s obligation to protect the life of the applicants´ relative; (2.) that there had been a violation of Article 2 in that the Swiss authorities had not conducted an effective investigation into the circumstances of the death of the applicants´ relative; (3.) that there had been no violation of Article 3 (prohibition of inhuman or degrading treatment). Under Article 41 (just satisfaction), the Court awarded the applicants 12´000 euros (EUR) for non-pecuniary damage and EUR 9´500 for costs and expenses.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 26. Mai 2006 bis und mit 18. Juni 2006 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.