Keine Spezialbestimmung zum Ambush-Marketing im UWG
Der Bundesrat hat am 22. November 2006 vom Vernehmlassungsbericht zur Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Kenntnis genommen und beschlossen, keine Spezialbestimmung zum «Trittbrettfahrer-Marketing» zu erlassen.
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